Das Entgelt vergütet die wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung. Es besteht seitens Arbeitgeber ein personalpolitisches Interesse:
- erbrachte Arbeitsleistung anzuerkennen
- Leistungsanreize zu vermitteln
- Beschäftigte am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben zu lassen
Die Bestandteile des Entgelts sorgen für einen gerechten Ausgleich für die vielfältigen Funktionen der Beschäftigten.
- anforderungsabhängiger Entgeltbestandteil (Grundentgelt)
- leistungsabhängiger Entgeltbestandteil
- ggf. Belastungs- bzw. Erschwerniszulagen
- ggf. sonstige tarifliche Zusagen
- ggf. sonstige freiwillige Zusagen